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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TAHIRA Halal Nahrungsmittel Handel GmbH ...
1.1 Wir liefern nur an Wiederverkäufer, Gewerbetreibende und Großhändler. 1.2 Grundlage jeden Auftrags von und an uns sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner bestätigt Kenntnis und Zustimmung. 1.3 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen Vorschriften unseres Geschäftspartners verpflichten uns nicht. Sonstige abändernde oder widersprechende Bestimmungen vertraglicher Art sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
2. Auftragsbestätigung 2.1 Schriftliche und mündliche Auskünfte, Beschreibungen, Kostenanschläge u. ä. hinsichtlich des Auftragsgegenstandes sind unverbindlich, sofern sie nicht von uns nicht bei Vertragsabschluss oder mit Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt werden. 2.2 Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bedürfen ebenfalls der Schriftform des Vertrages oder unsrer schriftlichen Bestätigung.
3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender Forderung, 3.2 einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Schecks, unser Eigentum.
4.1 Die Lieferzeit wird von der Firma Tahira angesetzt. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges schließen wir aus. 4.2 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung von Materialanlieferung, gleichgültig bei uns oder unseren Lieferanten, verlängert sich die Lagerfrist jedenfalls um die Dauer der Verhinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. 4.3 Wir sind berechtigt, Teillieferung auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbständiger Vertrag gilt.
5.1 Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben. 5.2 Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.
6.1 Unsere Preise werden in EURO gerechnet und sind in dieser Währung zu bezahlen. 6.2 Zahlungen an uns sind ohne Skonto oder sonstigen Abzug zu leisten. Im Übrigen gelten für die Zahlung der schriftliche Vertrag oder unser schriftliche Auftragsbestätigung. 6.3 Jede Zahlung geht auf Kosten und Gefahr des Käufers. 6.4 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten als neue Aufträge. 6.5 Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Lohn-, Material-, oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. 6.6 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergl. gehen zu Lasten des Käufers 6.7 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrage oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt
7.1 Eine Verpflichtung zur Warenrücknahme besteht unsererseits ohne von uns anerkannte Mängel nicht. 7.2 Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat. 7.3 Ware die durch Nachlässigkeit des Kunden, Stromausfall oder äußerer Einflüsse verdirbt ist vom Umtausch Grundsätzlich ausgeschlossen. 7.4 Es werden nur die Warengruppe Tiefkühl und Frisch die unbeschädigt sind zurückgenommen. 7.5 Waren die aus Angeboten stammen, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer die Geltung deutschen Rechts für den erteilten Auftrag und seine Abwicklung.
Die Rechtsfolgen des § 139 BGB werde sowohl hinsichtlich von Geschäftsbedingungen als auch für eventuelle besondere Vertragsabsprachen zwischen uns und dem Käufer ausgeschlossen
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Hamburg
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollten diese Regelungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden diesen Vertragsmangel durch eine wirksame Bestimmungen ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmungen und dem Gesamtinhalt der Regelungen Rechnung trägt.
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Stand: 20.03.05 Webmaster: orIentvIsIon